Was unterscheidet ungeschwefelte Trockenfrüchte von geschwefelten?
Ohne Schwefelzusatz bleiben Trockenfrüchte besonders natürlich: Sie sind meist dunkler, schmecken dafür intensiv aromatisch. Im Gegensatz dazu sorgt Schwefel bei getrocknetem Obst für eine hellere Farbe und längere Haltbarkeit. Der Geschmack? Der ist bei beiden Varianten überzeugend, aber Liebhaber:innen von Naturbelassenem greifen gerne zur ungeschwefelten Version.
Warum lohnt es sich, ungeschwefelte Trockenfrüchte zu snacken?
Weil sie dich mit ihrer fruchtigen Süße verwöhnen und mit einer ganzen Portion guter Inhaltsstoffe wie Vitaminen und Mineralien punkten. Sie liefern dir neue Energie, passen in jede Tasche und begleiten dich den ganzen Tag über – ganz ohne Schälen oder Schnippeln. Einfach rein in die Tüte und losgenascht.
Haben ungeschwefelte Trockenfrüchte eine gute Haltbarkeit?
Auf jeden Fall, denn beim Trocknungsprozess verlieren die Früchte einen Großteil ihres Wassers – das macht sie auf natürliche Weise haltbar. Auch ohne Schwefel bleiben Trockenfrüchte lange frisch, wenn du sie kühl, trocken und luftdicht lagerst. Ein echtes Plus für dich, wenn du gerne einen kleinen Vorrat parat haben möchtest.
Kann ich ungeschwefelte Trockenfrüchte für Desserts verwenden?
Mit ungeschwefelten Trockenfrüchten wird jedes Dessert zum Highlight. Ein paar geschnittene Aprikosen über dein Vanilleeis, kernige Feigen im Joghurt oder warme Trockenfrüchte im Crumble – mehr brauchst du nicht für ein süßes Finish mit Wow-Effekt. Ungeschwefelte Trockenfrüchte bringen natürliche Süße und Abwechslung ins Spiel und machen aus jedem Nachtisch etwas Besonderes.
Wie nachhaltig sind ungeschwefelte Trockenfrüchte von Seeberger?
Unsere ungeschwefelten Trockenfrüchte stecken voller Natur und reisen in einer nachhaltigen Verpackung. Denn wir setzen auf recyclingfähige Monoverbundfolie. Darüber hinaus achten wir auf faire Kooperationen entlang der Lieferkette und gehen besonders schonend mit Ressourcen um – von der Ernte bis zur Tüte.
Dieser Text wurde auf Basis des aktuellen, ernährungswissenschaftlichen Wissensstands verfasst. Nährwert- und gesundheitsbezogene Aussagen wurden gemäß der Health Claims Verordnung (EG Nr.1924/2006) durch eine Ernährungswissenschaftlerin geprüft und erstellt.